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Ihr Eigentum in kompetenter Hand
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Ziel unserer Haus- und Grundstücksverwaltung ist es, alle abrechnungsspezifischen Dinge zentral aus einer Hand zu realisieren, um das notwendige Fachwissen und die notwendige EDV-Technik zu Ihrem Vorteil bündeln zu können.
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Leistungsspektrum |
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Unser Leistungsspektrum umfasst drei Bereiche und gliedert sich wie folgt auf: |
Allgemeine Aufgaben des Verwalters

Jeder Eigentümer kann eine Verwaltung verlangen. Aus diesem Grunde beschließen die Wohnungseigentümer die Bestellung eines Verwalters auf höchstens fünf Jahre. Der Verwalter hat eine Eigentümerversammlung einzuberufen, den Wirtschaftsplan zu erstellen, eine Abrechnung aufzustellen und gemäß dem Katalog nach § 27 Wohnungseigentumsgesetz u.a.
Beschlüsse der Wohnungseigentümer durchzuführen und für die Durchführung der Hausordnung zu sorgen
die für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderliche Maßnahmen zu treffen
in dringenden Fällen sonstige zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderliche Maßnahmen zu treffen
gemeinschaftliche Gelder zu verwalten
Lasten- und Kostenbeiträge für die Gemeinschaft in Empfang zu nehmen und abzuführen
Willenserklärungen und Zustellungen der Gemeinschaft entgegenzunehmen Neben den
vorstehend aufgeführten gesetzlichen Aufgaben werden dem Verwalter oftmals mit
einem Verwaltervertrag weitere Pflichten und Rechte übertragen und seine
Vergütung geregelt.
Weitere Aufgaben wären:
Übernahme der Vermietung gemeinschaftlicher Einrichtungen
Versendung der Niederschriften
Beauftragung von Sonderfachleuten
Berechtigung zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung
besondere Instandhaltungsaufgaben
Der Verwaltervertrag ergänzt oft die Gemeinschaftsordnung, weil er Regelungen enthält, die alle Eigentümer betreffen.