Ihr Eigentum in kompetenter Hand

 

Ziel unserer Haus- und Grundstücksverwaltung ist es, alle abrechnungsspezifischen Dinge zentral aus einer Hand zu realisieren, um das notwendige Fachwissen und die notwendige EDV-Technik zu Ihrem Vorteil bündeln zu können.

Auf der anderen Seite dieses Modells steht die direkte Betreuung der Mieterinnen und Mieter. Um Ihnen eine bessere Vorstellung des Leistungsumfanges unserer Verwaltungstätigkeit geben zu können, fordern Sie noch heute Ihr persönliches Angebot. Diese ist selbstverständlich kostenfrei für Sie.

 

Leistungsspektrum

Unser Leistungsspektrum umfasst drei Bereiche und gliedert sich wie folgt auf:

Allgemeine Verwaltung Mietverwaltung WEG Verwaltung

Allgemeine Aufgaben des Verwalters

 

 

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Jeder Eigentümer kann eine Verwaltung verlangen. Aus diesem Grunde beschließen die Wohnungseigentümer die Bestellung eines Verwalters auf höchstens fünf Jahre. Der Verwalter hat eine Eigentümerversammlung einzuberufen, den Wirtschaftsplan zu erstellen, eine Abrechnung aufzustellen und gemäß dem Katalog nach § 27 Wohnungseigentumsgesetz u.a.

Willenserklärungen und Zustellungen der Gemeinschaft entgegenzunehmen Neben den vorstehend aufgeführten gesetzlichen Aufgaben werden dem Verwalter oftmals mit einem Verwaltervertrag weitere Pflichten und Rechte übertragen und seine Vergütung geregelt.

Weitere Aufgaben wären:

Der Verwaltervertrag ergänzt oft die Gemeinschaftsordnung, weil er Regelungen enthält, die alle Eigentümer betreffen.


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Wohnung

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Wann trat der Schaden ein ?

Beschreibung des Schadens/Störung/Mangel: Bitte liefern Sie eine möglichst detaillierte Beschreibung
   
             

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