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Verkehrswertgutachten

Wieviel ein Haus oder eine Wohnung
wirklich wert ist, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Eine umfassende
und sorgfältige Wertermittlung durch den Sachverständigen schafft
Klarheit.
Alle Gutachten werden kompetent und unabhängig nach anerkannten
Grundsätzen und Bestimmungen erstellt.
°
Verkehrswert = "wahrscheinlichster Kaufpreis im nächsten
Verkaufsfall"
"Der Verkehrswert wird durch den Preis
bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den
sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach
den
rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften,
der sonstigen
Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des
sonstigen Gegenstands
der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche
Verhältnisse zu erzielen wäre." (§ 194 BauGB)
Der
Zweck eines Gutachtens kann vielfältig sein, z.B.
° Kauf oder Verkauf einer Immobilie
° Renditeermittlung von Kapitalanlagen
° Ehescheidung (z.B. Zugewinnausgleich)
° Kreditanträge bei Banken/Sparkassen/Versicherungen
° Versicherungsanträge für Gebäudeversicherungen
° Erbauseinandersetzungen / vorgezogene Erbregelungen
° Vermögensaufstellung
° Enteignungs- /Entschädigungsverfahren
° Zwangsversteigerung
° steuerlichen Anlässen (Entnahme aus Betriebsvermögen etc.)
° Mieterhöhungsverfahren
° Erbbauzinsanpassungen
° Gegengutachten / Gutachtenüberprüfung
Anwendungsbereiche:
°
unbebaute Grundstücke (z.B. Bauland, werdendes Bauland,
Ackerland,)
° bebaute Grundstücke (z.B. Wohn- und Gewerbeimmobilien)
° grundstücksgleiche Rechte (z.B. Wohnungs- und Teileigentum,
Erbbaurecht)
° Rechte und Belastungen an Grundstücken (z.B. Wohnungs-
und Nießbrauch-
rechte, Baulasten und Dienstbarkeiten, Altenteilsregelungen mit/ohne
Pflegever-
pflichtung, Verrentung von Kaufpreisen)
Kosten
Die
Tätigkeit für Firmen und Privatpersonen wird entsprechend der
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) abgerechnet.
Bei
gerichtlichen Gutachten gilt das Justizvergütungs- und
Entschädigungsgesetz (JVEG). |